Die Schulinspektorinnen und Schulinspektoren sind in ihrem Kreis und im Rahmen der von den kantonalen Behörden beschlossenen Vorgaben verantwortlich für die Qualität des Schulbetriebs und des erteilten Unterrichts sowie für die pädagogische, didaktische, erzieherische und organisatorische Entwicklung der Schule.
Das Schulinspektorat ist die vorgesetzte Stelle der Schulleitung. Gibt es erhebliche Beschwerdegründe wendet sich das Schulinspektorat an die Erziehungsdirektion (BKAD) als Anstellungsbehörde.