Deutsch als Zweitsprache

Ihr Kind hat Anspruch auf Deutsch als Zweitsprache (DaZ):

  • wenn Ihr Kind nicht deutscher Muttersprache ist.
  • wenn Ihr Kind wegen mangelnden Deutschkenntnissen dem Unterricht im Kindergarten oder in der Schulklasse nicht folgen kann.

In der Regel besucht ein Kind in der 1H Klasse eine Lektion, in der 2H Klasse zwei Lektionen, in der 3H Klasse drei Lektionen und in der 4H Klasse zwei Lektionen pro Woche den zusätzlichen Deutschunterricht während des regulären Unterrichts.

Der Unterricht findet im DaZ-Zimmer, altes Schulhaus, Zimmer 105 im Erdgeschoss statt und ist unentgeltlich.