
Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage pro Schuljahr nicht zur Schule schicken. Die Meldung erfolgt über die Funktion „Absenzen“ in KLAPP und muss mindestens eine Woche im Voraus gemeldet werden.
An diesen Schultagen können keine Jokerhalbtage eingesetzt werden:
- am ersten Schultag des neuen Schuljahres
- während schulischen Aktivitäten (Lernausflüge, Schulreisen, Klassenlager, Projektwochen)
- Schülerinnen und Schüler der 8H: am Tag der Zuweisungsprüfung
- Schülerinnen und Schüler der 7H: am Tag des CheckP5
Wir bitten Sie, während den 2 letzten Schulwochen keine Jokerhalbtage zu beziehen.
Für das Aufarbeiten des verpassten Schulstoffes sind die Eltern verantwortlich.
Die Jokerhalbtage sind im Schulgesetz in Art. 21 und im Reglement zum Schulgesetz unter Art. 36a geregelt.
